Bitte beachten Sie, dass alle Informationen zur Kostenerstattung mit den gesetzlichen Krankenkassen auf dieser Seite lediglich Hinweise und Tipps von unserer Seite darstellen. Sie stellen keine Empfehlung, Zusicherung oder rechtliche bzw. sonstige Beratung dar.
Auch wenn Sie nicht privat krankenversichert sind, können Sie sich in der Hautarztpraxis HAUTE ESTHETIQUE behandeln lassen.
Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie seit dem 1. Januar 2004 mit Inkrafttreten des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG) die Möglichkeit, bei Ihrem Arzt eine Privatbehandlung zu wählen. Sie müssen hierfür nicht in die private Vollversicherung wechseln.
Stattdessen machen Sie im Vorfeld bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse von Ihrem gesetzlich garantierten Wahlrecht auf Kostenerstattung anstelle des Sachleistungsprinzips Gebrauch (SGB V / § 13). Sie sind dann bei Ihrer Wahl auf Kostenerstattung an die Dauer von mindestens 12 Monaten gebunden.
Alternativ können Sie selbstverständlich jederzeit – ohne Rücksprache mit Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung – alle Behandlungen in unserer Privatpraxis in Anspruch nehmen, sofern Sie bereit sind, die Behandlungskosten selbst zu tragen.
Nach einer Behandlung erhalten Sie von uns eine transparente Arztrechnung auf der Grundlage der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Zunächst begleichen Sie den Rechnungsbetrag bequem in unserer Praxis per EC- oder Kreditkarte.
Anschließend senden Sie die Rechnung an Ihre private Krankenkasse.
Grundsätzlich müssen Sie wissen, dass wir als Privatpraxis direkt mit Ihnen abrechnen, d.h. keinen Kontakt zu Ihrer Krankenkasse aufnehmen. Vertragspartner bei einer privaten ärztlichen Behandlung sind stets Arzt und Patient. Dies ist auch bei allen Privatversicherten der Fall.
Die medizinischen und ästhetischen Leistungen bieten wir allen Patientinnen und Patienten in gleicher Weise an. Es gibt in unserer Praxis daher keine Unterschiede zwischen Privatpatienten und Selbstzahler-Patienten. Alle Behandlungen und auch die Kosten sind identisch und richten sich lediglich nach dem Umfang der Behandlung.